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Allgemeine Ge­schäfts­be­ding­ung­en (AGB)

 

 

1. Haftungshinweis

 

Bedingung für die in unseren Angeboten ausgeführte Leistungserbringung durch TUROTURO – Catering & More ist, dass vom Auftraggeber die erforderlichen technischen und logistischen Voraussetzungen geschaffen werden. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Mängel der von uns erbrachten Leistungen, sofern diese Mängel auf nicht ausreichende Vorleistungen bzw. nicht hinreichende Infrastruktur zurückzuführen sind. Mängel, die durch nicht erbrachte Leistungen des Auftraggebers bedingt sind, berechtigen diesen daher auch nicht zu einer Minderung der seinerseits geschuldeten Geldleistung.

 

2. Warenangebot

 

Alle angebotenen Produkte und Preise verstehen sich freibleibend. Unser umfangreiches Sortiment ist immer wieder saisonal bedingten Einflüssen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.

 

3. Zahlungsbedingungen

 

Im Falle eines Auftrages bitten wir Sie, uns die exakte Rechnungsadresse bekannt zu geben. Bei erteilten Aufträgen stellen wir eine Anzahlung in Höhe von 30% der Angebotssumme in Rechnung. Forderungen sind fällig und zu zahlen 10 Tage ab Rechnungsstellung.

 

4. Stornobedingungen

 

Um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Veranstaltung gewähren zu können, bitten wir um rechtzeitige Bekanntgabe der von Ihnen gewünschten Veränderungen sowie der endgültigen Personenzahl. Sollte die Veranstaltung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen ausfallen oder von diesem storniert werden bzw. sich die Personenanzahl verringern, erhält TUROTURO – Catering & More bei Bekanntgabe des Ausfalls 7 Tage vor der Veranstaltung 50%, bei Bekanntgabe am Tag der Veranstaltung 100% des vereinbarten Entgelts.

 

5. Verzug

 

Die Forderungen von TUROTURO – Catering & More gegen Vertragspartner, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, sind während des Verzugs mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Soweit der Vertragspartner Kaufmann ist, beträgt der Verzugszinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Geleistete Zahlungen werden stets zum Ausgleich jeweils der ältesten Forderung herangezogen.

 

6. Salvatoresche Klausel

 

Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

 

7. Erfüllungsort

 

Erfüllungsort ist Dresden